Rechtsangaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Miete B2B – für die Vermietung von Maschinen und Geräten an Unternehmer · Stand: 23.09.2026
Hier finden Sie alle Vertragsbedingungen von GRAF Rental im Überblick. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Vermietung von Maschinen und Geräten an Unternehmer (Miete B2B).
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Mietverträge über Maschinen, Geräte und ergänzende Leistungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Anbieter ist GRAF Rental, Inhaber Florian Sapper, In den Seewiesen 26, 89520 Heidenheim, Einzelunternehmen, soweit in Angebot oder Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich ein anderer Vermieter bezeichnet ist.
1.2 Wird ein Auftrag über einen selbstständigen Netzwerkpartner ausgeführt und ist dieser im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als Vermieter und Rechnungssteller bezeichnet, ist dieser Netzwerkpartner Vertragspartner des Mieters. Maßgeblich sind die im jeweiligen Auftrag ausdrücklich einbezogenen Vertragsbedingungen.
1.3 Individuelle Vereinbarungen in Angebot, Auftragsbestätigung oder sonstiger Textform gehen diesen Bedingungen vor.
1.4 GRAF Rental kann zur Erfüllung eines Auftrags selbstständige Miet-, Transport-, Service- und Netzwerkpartner einsetzen.
2. Vertragsschluss und Angaben des Mieters
2.1 Angebote von GRAF Rental sind freibleibend. Ein Mietvertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung von GRAF Rental oder durch die Übergabe des Mietgeräts zustande.
2.2 Der Mieter hat alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Angaben, insbesondere Einsatzort, Arbeitshöhe, Untergrund, Zeitraum und Art der Tätigkeit, vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
2.3 Kommt es aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Mieters zu Mehrkosten, trägt diese der Mieter.
3. Mietbeginn, Miettag und Betriebsstunden
3.1 Der Mietzeitraum beginnt mit der Übergabe des Geräts an den Mieter oder mit der Bereitstellung zur Abholung und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe bzw. Abholung durch GRAF Rental.
3.2 Ein Miettag umfasst 24 Stunden. Betriebsstunden werden, soweit am Gerät vorhanden, getrennt erfasst und können gesondert berechnet werden.
3.3 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist GRAF Rental berechtigt, die zusätzliche Miete nach dem vereinbarten Tagessatz zu berechnen.
4. Preise, Zahlung, Vorkasse und Zahlungsverzug
4.1 Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 GRAF Rental ist berechtigt, Vorkasse oder eine angemessene Kaution zu verlangen.
4.3 Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.4 Bei Zahlungsverzug ist GRAF Rental berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie gegebenenfalls Mahngebühren zu berechnen.
5. Stornierung
5.1 Eine Stornierung bereits bestätigter Aufträge bedarf der Textform.
5.2 Bei Stornierung durch den Mieter kann GRAF Rental eine angemessene Stornopauschale berechnen, die sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung richtet.
6. Lieferung, Transport und nicht mögliche Zustellung
6.1 Lieferung und Abholung des Mietgeräts erfolgen, soweit vereinbart, durch GRAF Rental oder einen beauftragten Transportpartner.
6.2 Transportkosten werden gesondert berechnet, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
6.3 Ist eine Zustellung aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht möglich, trägt der Mieter die hierdurch entstehenden Mehrkosten.
7. Übergabe, Einweisung und Bedienung
7.1 Das Mietgerät wird in gebrauchsfähigem Zustand übergeben.
7.2 Soweit gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, erfolgt eine Einweisung in die sichere Bedienung. Die Einweisung ist vom Mieter oder dessen Personal zu bestätigen.
7.3 Die Bedienung darf nur durch eingewiesene und hierzu befähigte Personen erfolgen.
8. Pflichten des Mieters
8.1 Der Mieter hat das Mietgerät pfleglich zu behandeln, vor Überlastung zu schützen und die geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.
8.2 Der Mieter hat das Gerät während der Mietzeit gegen Diebstahl, Beschädigung und unbefugte Nutzung durch Dritte zu sichern.
8.3 Der Mieter darf das Gerät ohne ausdrückliche Zustimmung von GRAF Rental nicht an Dritte weitervermieten oder verleihen.
9. Kraftstoff, Betriebsstoffe und Reinigung
9.1 Kraftstoff, Betriebsstoffe und Reinigung gehen, soweit nicht anders vereinbart, zu Lasten des Mieters.
9.2 Bei Rückgabe hat das Gerät gereinigt und betriebsbereit vorgefunden zu werden.
10. Technische Störungen, Reparatur und Ersatz
10.1 Tritt während der Mietzeit eine technische Störung auf, ist der Mieter verpflichtet, diese unverzüglich an GRAF Rental zu melden.
10.2 GRAF Rental entscheidet über Reparatur oder Austausch des Geräts. Für vom Mieter verschuldete Störungen trägt dieser die Kosten.
11. Stillstand und Folgeschäden
11.1 Ein Anspruch des Mieters auf Minderung oder Schadensersatz wegen Stillstands des Geräts besteht nur, soweit GRAF Rental den Stillstand zu vertreten hat.
11.2 Folgeschäden, insbesondere Produktions- oder Gewinnausfälle, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12. Haftung des Mieters und Selbstbeteiligung
12.1 Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietgerät, die während der Mietzeit entstehen, soweit er diese zu vertreten hat.
12.2 Eine vereinbarte Selbstbeteiligung je Schadenfall bleibt unberührt.
13. Haftung von GRAF Rental
13.1 GRAF Rental haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
13.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet GRAF Rental nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
14. Rückgabe und Freimeldung
14.1 Das Mietgerät ist nach Ablauf der Mietzeit in gebrauchsfähigem, gereinigtem Zustand zurückzugeben bzw. zur Abholung bereitzustellen.
14.2 Der Mieter hat GRAF Rental die Bereitstellung zur Abholung rechtzeitig zu melden (Freimeldung).
15. Kündigung und Rückholung
15.1 GRAF Rental ist berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere bei Pflichtverletzungen des Mieters.
15.2 In diesem Fall ist GRAF Rental berechtigt, das Mietgerät jederzeit zurückzuholen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Heidenheim an der Brenz.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.